Mieterrechte
Als Mieter in München haben Sie bestimmte Rechte, die Ihnen helfen, Ihre Wohnung und Ihre finanzielle Situation zu schützen. Hier sind einige wichtige Mieterrechte, die Sie kennen sollten:
- Mietpreisbremse: Seit 2015 gibt es in Bayern eine Mietpreisbremse, die verhindern soll, dass Vermieter die Mieten zu stark erhöhen. Die Miete darf bei einer Neuvermietung höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Allerdings gibt es viele Ausnahmen, so dass die Mietpreisbremse oft nicht wirksam ist.
- Kündigungsschutz: Mieter haben in Deutschland einen starken Kündigungsschutz. Der Vermieter kann nur aus bestimmten Gründen kündigen, z.B. bei Zahlungsverzug oder Eigenbedarf. Die Kündigungsfristen sind je nach Mietdauer unterschiedlich und betragen in der Regel zwischen drei und neun Monaten.
- Betriebskostenabrechnung: Vermieter müssen einmal im Jahr eine Betriebskostenabrechnung erstellen, in der sie die tatsächlichen Kosten für Wasser, Heizung, etc. auf die Mieter umlegen. Mieter haben das Recht, die Abrechnung zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen.
- Mängelbeseitigung: Wenn in der Wohnung Mängel auftreten, z.B. Schimmel oder undichte Fenster, ist der Vermieter verpflichtet, diese zu beseitigen. Mieter können eine Frist setzen und gegebenenfalls die Miete mindern, wenn der Vermieter untätig bleibt.
- Besichtigungsrecht: Vermieter haben das Recht, die Wohnung zu besichtigen, z.B. bei einer Neuvermietung oder um Mängel zu beseitigen. Allerdings müssen sie die Mieter vorher informieren und einen Termin vereinbaren. Mieter können den Termin ablehnen, wenn er nicht zumutbar ist.
- Untervermietung: Mieter haben das Recht, ihre Wohnung unterzuvermieten, wenn sie einen wichtigen Grund haben, z.B. weil sie für eine längere Zeit ins Ausland gehen. Der Vermieter darf die Untervermietung nur aus bestimmten Gründen ablehnen.
- Haustiere: Mieter haben das Recht, Haustiere zu halten, solange sie keine anderen Mieter stören oder die Wohnung beschädigen. Der Vermieter darf die Haltung von Haustieren nur aus bestimmten Gründen verbieten.
- Modernisierung: Wenn der Vermieter die Wohnung modernisiert, z.B. indem er neue Fenster oder eine neue Heizung einbaut, kann er eine Mieterhöhung verlangen. Allerdings darf die Miete nur um einen bestimmten Betrag erhöht werden, und der Vermieter muss die Modernisierung ankündigen und begründen.
Diese Liste ist natürlich nicht vollständig und ersetzt keine rechtliche Beratung. Wenn Sie Fragen zu Ihren Mieterrechten haben oder Probleme mit Ihrem Vermieter, sollten Sie sich an einen Anwalt oder Mieterverein wenden.